Realschule Neureut

Gemeinsame Schul- und Hausordnung des Gymnasiums und der Realschule Neureut

Gemeinsame Schul- und Hausordnung des Gymnasiums und der Realschule Neureut

 

Die Gesamtlehrkräftekonferenzen des Gymnasiums und der Realschule Neureut haben unter Mitarbeit der Schülermitverantwortungen beider Schulen die nachfolgende Schul- und Hausordnung erarbeitet und beschlossen. Die Schulkonferenzen beider Schulen haben dieser Fassung zugestimmt.

Sie ist für alle Schülerinnen und Schüler der Realschule und des Gymnasiums verbindlich und soll dazu dienen, das Lernen im Schulzentrum Neureut für alle Beteiligten so angenehm, störungsfrei und erfolgreich wie möglich zu machen.

Die Schulgemeinschaft am Schulzentrum Neureut ist der Achtung vor der Umwelt verpflichtet.

Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Schulart, respektieren alle Schülerinnen und Schüler die Anweisungen der Lehrkräfte.

  1. Schulhaus und Schulgelände
  •  Das Haus wird um 40 Uhr geöffnet. Spätestens um 7.50 Uhr begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer, der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.

Für den Unterricht in Fachräumen gelten die besonderen Regelungen unter Nummer 5.

  • Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, halten sich bis Ende der vorhergehenden Stunde ausschließlich in der Pausenhalle auf.
  • Fahrräder dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen abgestellt werden; alle anderen Fahrzeuge auf den Parkplätzen. Der Fahrradabstellplatz wird nur zum Einstellen und Abholen der Fahrräder betreten.
  • Der Verwaltungstrakt gehört nicht zum allgemeinen Pausenbereich. Schülerinnen und Schüler suchen ihn nur mit wichtigem Grund auf.
  • Die gesamte Schulgemeinschaft achtet auf die Vermeidung von Müll sowie in allen Bereichen der Schule auf Sauberkeit, Hygiene und Ordnung. Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen und Anlagen der Schule werden umge­hend beim Hausmeister bzw. der Schulleitung gemeldet.
  • Lehr- und Lernmittel der Schule werden mit Sorgfalt behandelt.
  • Gefährliche Gegenstände jeglicher Art (Laserpointer, Waffen, Messer, Feuerzeuge etc.) sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten. Gleiches gilt für den Konsum von Alkohol (ausgenommen sind schulische Veranstaltungen nach Genehmigung durch die Schulleitung).
  • Das Anbringen von Aushängen und Plakaten bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Schulleitung.
  1. Klassenzimmer
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer, das Aufstuhlen nach dem Unterricht und die richtige Mülltrennung. Die Schülerinnen und Schüler entsorgen ihren Müll getrennt nach Papier-, Wertstoff- und Restmüll.
  • Der Ordnungsdienst ist verantwortlich für Tafel und Schwamm, das Fegen nach der letzten Unterrichtsstunde, die im Klassenzimmer stattfindet, sowie das Leeren von Papier- und Wertstoffmüll. Vor Verlassen des Raumes reinigt der Ordnungsdienst die Tafel.
  • Die Umweltsprecherinnen und Umweltsprecher vergewissern sich vor Verlassen des Klassenzimmers, dass das Licht gelöscht ist, die Fenster geschlossen sind und die Heizung auf Stufe III steht.
  1. Pausen und Unterrichtszeit
  • Die Schülerinnen und Schüler befinden sich für die Dauer ihres Schulbesuchs im Verantwortungsbereich der Schule. Dieser Bereich erstreckt sich über das ganze Schulgelände. Aus rechtlichen Gründen (Fürsorge- und Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz) dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht ohne Genehmigung durch eine Lehrkraft verlassen. Ausgenommen hiervon sind die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, die in der Mittagspause nach Hause gehen.

In den kleinen Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in der Regel im Schulgebäude.

  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen das Klassenzimmer oder den Fachraum und halten sich im Pausenbereich auf (Festlegung des Pausenbereichs: s. Anlage). In der ersten großen Pause ist die Pausenhalle Teil des Pausenbereichs, in der zweiten großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude.

Mit dem ersten Gong enden die großen Pausen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich umgehend in ihre Unterrichtsräume oder warten in der Pausenhalle vor den Fachräumen auf die Lehrkraft.
Während der kleinen Pausen verlassen sie die Klassenzimmer nur für Raumwechsel und Toilettengänge.

  • Der Wechsel der Unterrichtsräume erfolgt ruhig und zügig. Schultaschen, Kleidung und Wertgegenstände werden mitgenommen.

Ball- und Fangspiele sind im Schulgebäude untersagt.

  • Schülerinnen und Schüler, die während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen, können sich im allgemeinen Pausenbereich aufhalten. Der Aufenthalt in den Klassenzimmern, den Gängen und Treppenhäusern sowie in der Sporthalle ist nicht gestattet.
  • Die Schülerinnen und Schüler betreten die Gänge vor den Fachräumen nur mit einer Lehrkraft.
  • Wenn eine Lehrkraft spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum anwesend ist, verständigen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher die Schulleitung bzw. das Sekretariat.
  • Das Werfen mit Gegenständen (Schneebällen, Eicheln etc.) ist verboten.
  • Die Verbindungstüren zwischen den Klassenzimmern und die Notausgangstüren des Schulhauses dürfen nicht verstellt und nur im Notfall (Flucht) benutzt werden.
  1. Digitale Endgeräte


Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts, des Jugendschutzrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind zu beachten.

  • Smartphones und Smartwatches: In der Mittagspause ist die Nutzung gestattet.

Smartphones müssen zu allen anderen Zeiten ausgeschaltet sein. Die Nutzung während des Unterrichts ist nach ausdrücklicher Aufforderung durch eine Lehrkraft gestattet.

Smartwatches dürfen nicht mit dem Internet verbunden sein, die Uhr- sowie Datumsfunktion darf genutzt werden.

  • Tablets: Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet benutzen möchten, müssen die Nutzungsordnung der jeweiligen Schule unterschreiben. Die Nutzung ist nur zu schulischen Zwecken gestattet.
  • Lautsprecher und Kopfhörer: Die Verwendung von Lautsprechern und Kopfhörern aller Art ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch Lehrkräfte gestattet. In der Mittagspause ist die Nutzung von Kopfhörern gestattet, die Nutzung von Lautsprechern bleibt untersagt.

 

  1. Fachräume
  • Fachräume, Sporthallen und Funktionsräume dürfen wegen ihrer besonderen Raumausstattung nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.
  • Der Haupteingang der Sporthallen wird morgens um 7.50 Uhr geöffnet.

 

  1. Entlassung aus dem Unterricht

Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, verständigen die unterrichtende Fachlehrkraft oder die Lehrkraft der Folgestunde. Sie können aus dem Unterricht entlassen werden und melden sich dazu im Sekretariat, wo sie ggf. eine erziehungsberechtigte Person kontaktieren können. Sie dürfen das Schulgelände verlassen, wenn sie sich zuvor auf dem zuständigen Sekretariat abgemeldet haben und das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person vorliegt.

 

Aktuelle Hausordnung als Download

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