Realschule Neureut

Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindergärten

Landesweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab Dienstag, 17. März 2020 bis Ende der Osterferien

 

Angesichts der derzeitigen Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg informiert das Kultusministerium alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger fortlaufend in Hinblick auf das Virus. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung aktualisiert und erweitert das Kultusministerium seine Hinweise regelmäßig. Schulen und Kindergärten werden gebeten, sich über den jeweils aktuellen Stand auf dem Laufenden zu halten.

++++ Aktueller Stand: 13. März 2020 ++++

Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen. Gleichzeitig wird es pragmatische und flexible Lösungen für die anstehenden Abschlussprüfungen an allen Schularten geben. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur) soll es eine Notfallbetreuung geben. Weitere Informationen werden folgen. Wir arbeiten unter anderem an kurzfristigen, pragmatischen Lösungen vor Ort. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Pressemitteilung.

Pressemitteilung: Landesweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab Dienstag, 17. März 2020

 

Das Land hat die Schulen beauftragt, eine Notfallbetreuung einzurichten. Die Ministerin schreibt dazu:

„Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.“

Falls Sie davon betroffen sind und diese Betreuung bei uns wahrnehmen wollen, geben Sie uns bitte bis spätestens Montag, 16.03., 12 Uhr in Form des stadtischen Rückmeldeformulares Bescheid.

Dieses können Sie gerne auch als E-Mail-Anhang an unsere Sekretariatsadresse versenden oder als Fax an: 0721-97847-33.

 

Informationen zum BORS-Praktikum:

Das BORS-Praktikum findet aus aktuellem Anlass für alle 9. Klassen nicht statt.

Bitte informiert die Betriebe darüber, dass ihr das Praktikum aktuell nicht antreten könnt und es zu einem späteren Zeitpunkt nachholt.

 

 

Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“, so Kultusministerin Eisenmann.

Das Kultusministerium hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll vom 27. Februar hat das Ministerium erste Hinweise gegeben, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen ist und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stehen.

Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium ergänzend und konkretisierend in einem zweiten Schreiben über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen:

Zweites Schreiben des Kultusministeriums (PDF) (Stand: 28. Februar 2020)

Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindetageseinrichtungen

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
     
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
     
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
     
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
     

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute (Stand: 28. Februar 2020) auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.  

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.

Hinweise für Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- beziehungsweise Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten beziehungsweise der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer.

Quelle: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

 

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